Klarnamen im Internet

-- Gesetzliche Verpflichtung, dass Nutzerkonten auf Social Media ausschließlich mit Klarnamen angelegt werden müssen (die Hetzer und Hasser müssen identifizierbar sein)!

Man kann es nur einer erschreckenden Naivität der Politik gegenüber den Gefahren des Internets zuschreiben, dass etwa Nutzerkonten in den Sozialen Medien mit fiktiven Namen eröffnet werden können! Wenn jemand etwas zu sagen hat, dann kann er dies auch unter seinem echten Namen tun oder es bleiben lassen, wenn er nicht den Mut hat, öffentlich Stellung zu einer Sache zu beziehen. Dass ethisch verwahrloste und kriminelle Personen ihren hetzerischen und menschenverachtenden Gesinnungsmüll ohne das Risiko rechtlicher Verfolgung darbieten können, ist ein rechtsstaatliches Unding! Dass das Bundesverfassungsgericht das Internet-Versteckspiel schäbiger Artgenossinen und Artgenossen auch noch unterstützt, ist eine skandalöse Unterwanderung der grundgesetzlichen Schutzpflicht gegenüber der Bevölkerung. Mit einem Verbot der Fantasienamen würden sicher mehr als 90% aller falschen und widerwärtigen Inhalte aus dem Netz verbannt. Die Betreiber von Social Media Plattformen müssen hier konsequent zur Verantwortung gezogen werden.