Das Feudalregime der Deutschen Rentenversicherung ...
Von Michael Dunaway
Das Feudalregime der Deutschen Rentenversicherung Bund und die fragwürdige Rolle des Bundesverfassungsgerichts
In Art. 1 des Deutschen Grundgesetzes steht geschrieben:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar!“
Die ungeschriebene Fortsetzung dieses so wohlfeil daher kommenden Satzes lautet faktisch:
„Wir, der Gesetzgeber und das Bundesverfassungsgericht legen fest, ob und auf welche Art und Weise die Würde eines Menschen konkret verletzt oder eben nicht verletzt wird!“
Die Würde des Menschen wurde und wird in Deutschland offen sichtbar Tag für Tag verletzt, ohne dass die Politik diesem Treiben bislang auch nur ansatzweise konsequent entgegentreten würde. Beispiele hierfür sind die Verweigerung des selbstbestimmten Sterbens selbst bei unvorstellbar leidenden Menschen, die Bürgergeld-Bestimmungen, das religiös motivierte Beschneiden acht Wochen alter männlicher Babies oder die überzogenen Ausgangssperren während der Corona-Pandemie.
Ich möchte einen Bereich menschenunwürdigen und grundgesetzwidrigen Maßregelns durch den Staat hier noch einmal herausgreifen, weil er noch nicht so richtig in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes vorgedrungen ist. Es handelt sich um das so genannte Scheinselbständigengesetz nach § 7 des vierten Sozialgesetzbuchs, für das es beispielsweise die Bürgersozialversicherung als wünschenswerte und verfassungskonforme Alternative gibt.
Unter dem fadenscheinigen Argument, das Scheinselbständigengesetz solle arbeitende Menschen vor niederträchtigen Arbeitgebern schützen, die sich die Sozialabgaben für ihre Arbeitnehmer sparen wollten, macht die Deutsche Rentenversicherung Bund im Rahmen ihres Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV Erwerbstätige, die selbständig arbeiten möchten, kuzerhand zu abhängig Beschäftigen ihrer vorherigen Geschäftspartner.
Hier outet sich die Deutsche Rentenversicherung als ein neofeudales Regime, das verfassungsrechtlich freien und selbstbestimmten Menschen vorschreibt, wie sie einer Erwerbstätigkeit nachzugehen haben. Das Motto längst vergangen geglaubter Zeiten: du kannst einer Erwerbstätigkeit nachgehen, aber wir bestimmen, unter welchen Bedingungen das zu geschehen hat! Ein ungeheuerlicher Verstoß gegen geltendes Verfassungsrecht, das nur einem wahren Zweck dient, nämlich dem, die besten Sozialbeitragszahler der Versicherungswirtschaft zuzuschieben.
Erwerbstätige, die je nach Versicherungstyp weniger als etwa 4.800 bis 7.100 EUR pro Monat verdienen, müssen in die gesetzliche Sozialversicherung einzahlen. Wer mehr verdient, wird von der Pflicht zur Beitragszahlung in der Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten befreit und der Versicherungswirtschaft zugespielt. Die freut sich riesig, weil mit solch potenten Beitragszahlern viel Geld verdient werden kann. Die besten Beitragszahler gehen der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Sozialversicherung folglich verloren. Grundsätzlich anerkannte Selbständige wie Anwälte, Notare, Steuerberater etc. und Beamte sind ebenfalls von der Beitragspflicht befreit. Das Scheinselbständigengesetz dient mit anderen Worten vorrangig dazu, die Versicherungswirtschaft reicher und reicher zu machen, während sich immer mehr Menschen eine ausreichende soziale Absicherung nicht mehr leisten können.
Dass der Gesetzgeber die ersten 3 Artikel zzgl. Art. 19 des Grundgesetzes im Bereich der Erwerbstätigkeit durch das Scheinselbständigengesetz außer Kraft setzt, ist an sich schon völlig inakzeptabel. Doch da gibt es noch einen mächtigen Player, der dieses Vergehen an der deutschen Verfassung auch noch rechtlich unangreifbar befördert. Und dieser Player, man will es garnicht glauben, ist das Bundesverfassungsgericht.
Das Bundesverfassungsgericht hat vor einigen Jahren zwar zugestanden, dass das Scheinselbständigengesetz die Verfassungsrechte von Erwerbstätigen einschränkt, doch das müsse man so hinnehmen!
Ich habe Ende letzten Jahres Verfassungsbeschwerde gegen das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund eingelegt und den Richtern des Bundesverfassungsgerichts diese für uns alle äußerst wichtige Frage gestellt:
„Darf der Gesetzgeber ein Gesetz (wie das Scheinselbständigengesetz) erlassen, das die Verfassungsrechte einschränkt, wenn eine alternative Gesetzgebung denselben Sinn und Zweck erfüllt, ohne die Verfassungsrechte einzuschränken“.
Die zuständigen Verfassungsrichterinnen und -richter wiesen meine Beschwerde unbeantwortet und ohne die kleinste Begründung zurück. Natürlich hätten die Richterinnen und Richter meine Frage dahingehend beantworten müssen, dass der Gesetzgeber kein die Verfassungsrechte einschränkendes Gesetz erlassen darf, wenn es eine Alternative gibt, die zu keiner Einschränkung der Verfassungsrechte führt. Das ist für verfassungsbewusste Menschen gar keine Frage! Und genau deswegen hat das Bundesverfassungsgericht mir die Antwort auf meine Frage verwehrt. Eine Beantwortung im obigen Sinne hätte nämlich zwangsläufig zum Exitus des Scheinselbständigengesetzes geführt und eine Klagewelle der von diesem Gesetz Betroffenen ausgelöst. Das musste angesichts hoher Entschädigungsforderungen, mit denen die Deutsche Rentversicherung konfrontiert worden wäre, unbedingt vermieden werden. Das Bundesverfassungsgericht hat also eine politische Entscheidung einer verfassungsrechtlichen vorgezogen!
Dass Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht selten politische Auswirkungen haben, liegt in der Natur der Sache. Der Skandal liegt hier darin, dass das Bundesverfassungsgericht mit der zudem noch unbegründeten Abweisung meiner Verfassungsbeschwerde eine rein politisch motivierte Entscheidung getroffen und damit gleichzeitig das Verfassungsgebot der Gewaltenteilung unterwandert hat. Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts haben die Judikative der Legislative zur Vermeidung eines folgenreichen Regierungskonflikts untergeordnet. Das ist allerdings ein erschreckendes Zeugnis rechtsstaatlicher Illoyalität!
Das Bundesverfassungsgericht hat mit der erneuten Rechtfertigung des Scheinselbständigengesetzes nicht nur die bedeutsamsten Artikel des Deutschen Grundgesetzes im Bereich der Erwerbstätigkeit mit Füßen getreten. Es hat sich der Politik prostituiert und als willfähriger Erfüllungsgehilfe der Versicherungswirtschaft die vom Scheinselbständigengesetz betroffenen Freiberufler und Unternehmen, sowie das Solidarprinzip der gesetzlichen Sozialversicherung verraten. Die Erwerbstätigkeit eines Menschen nimmt mindestens ein Drittel seines Lebens in Anspruch. Sich diesen elementaren Bereich des Lebens von einer neofeudalen Staatsinstitution bevormunden zu lassen, ist meines Erachtens ein besonders rücksichtsloser Angriff auf die Menschenwürde. Die Schwere dieses Vergehens am Menschen und am Rechtsstaat Deutschland in Einheit mit der Ignoranz gegenüber einer rechtsstaatlich äußerst wichtigen Fragestellung kann nur eine Konsequenz haben: die nachfolgenden Verfassungsrichterinnen und-richter müssen ihrer Ämter enthoben werden! Das sind die Verfassungsrichterin Britz, der Verfassungsrichter Radtke und last but not least der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Harbarth.
Die "Vergötterung" des Bundesverfassungsgerichts als eine über jeden Zweifel erhabene Rechtsinstanz ist nicht angemessen. Es genügt nicht, Jura zu studieren und das Karrieretreppchen bis hinauf an Deutschlands höchstes Gericht zu erklimmen. Es bedarf eines tiefen Verständnisses dessen, was ein elementares Bürger- und Menschenrecht ist. Die oben genannten Richter haben den Wesenskern des freiheitlichen Rechtsstaates nicht verstanden!
Die UPE wird diese Angelegenheit zu gegebener Zeit auf die bundespolitische Tagesordnung setzen!